Anmeldungen für das Musikschuljahr 2025/26 sind ab sofort möglich!
Die Marktgemeinde St. Marein bei Graz fördert den Musikunterricht in Höhe von 30 % des Musikschulbeitrages. Mit der Auswahl einer Kurseinheit, die durch den Hinweis "förderfähig" gekennzeichnet ist, bestätigen Sie automatisch, dass Sie berechtigt sind die Förderung in Anspruch zu nehmen und folgende Förderrichtlinien eingehalten sind:
Die Förderung ist im Musikschulbeitrag bereits berücksichtigt und wird von uns direkt mit der Marktgemeinde St. Marein bei Graz abgerechnet.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 und der Einführung des neuen Anmeldesystems wird der Musikschulbeitrag erstmals als Gesamtrechnung für das gesamte Schuljahr ausgestellt. Diese Rechnung wird bereits im Zuge der Anmeldung übermittelt. Eine separate Vorschreibung für das 2. Semester erfolgt daher nicht mehr.
Der Musikschulbeitrag kann entweder:
als Gesamtbetrag bis zum 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres oder
in zwei Teilbeträgen von je 50 % des Rechnungsbetrags
1. Teilzahlung bis 31. Oktober
2. Teilzahlung bis 31. März
auf das Konto des Fördervereins der Musikschule St. Marein bei Graz überwiesen werden.
Für die Auswahl einer Kurseinheit, die durch den Hinweis "geteilt" gekennzeichnet ist, gibt es folgende beiden Varianten:
WICHTIG: Es sind immer beide Musikschüler/innen separat anzumelden und in den Anmerkungen muss der jeweilige "Kurspartner" eingetragen werden. Eine Zuteilung eines "Kurspartners" seitens der Musikschule erfolgt nicht.